Der perfekte einstieg in die elektromobilität.

Förderung verantwortungsbewusster Elektromobilität für alle - mit dem Ziel, die Elektromobilität für alle zugänglich zu machen, erhalten Sie seit dem 24.02.2020 beim Kauf eines Volkswagen Elektrofahrzeuges und Volkswagen Plug-In-Hybrids eine Förderung auf Neuwagen oder junge Gebrauchtwagen.

 

Umsteigen lohnt sich gleich doppelt:

· bis zu 6.000 EUR1 Umweltbonus auf Elektrofahrzeuge

· bis zu 4.500 EUR1 Umweltbonus auf Hybridfahrzeuge

 

Der Umweltbonus setzt sich aus 50% Herstelleranteil und 50% Bundesanteil zusammen. Der neue Umweltbonus ende mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, mit Hilfe des Förderprogramms Elektromobilität (Umweltbonus) den Absatz neuer Elektrofahrzeuge zu fördern. Dadurch kann ein nennenswerter Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft bei gleichzeitiger Stärkung der Nachfrage nach umweltschonenden Elektrofahrzeugen geleistet werden.

 

 

 

Gegenstand der Förderung

 

Förderfähig ist der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeuges gemäß §2 des Elektromobilitätsgesetzes. Das Fahrzeugmodell muss sich auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge befinden, welche unter www.bafa.de eingesehen werden kann. Der Umweltbonus wird zur Hälfte durch die Automobilhersteller (Eigenanteil) und zur Hälfte durch den Bundeszuschuss (Bundesanteil) gewährt.

 

Art und Höhe der Förderung: Der Eigenanteil des Automobilherstellers am Umweltbonus ist meist bereits im Kauf-/Leasingvertrag berücksichtigt. Grundlage für den Nachweis der Erbringung des Eigenanteils des Automobilherstellers am Umweltbonus ist der BAFA Listenpreis. Bei dem BAFA Listenpreis handelt es sich um den niedrigsten Netto-Listenpreis des Basismodells innerhalb des Euroraums zur Markteinführung.

 

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine. Ausführliche Informationen über förderfähige Elektrofahrzeuge und die Förderhöhe erhalten Sie unter www.bafa.de. Die oben aufgeführten Informationen stellen keine Rechtsverbindlichkeit und Beratungsleistung dar. (Quelle: www.bafa.de)

 

Sie haben Fragen zum Umweltbonus? Erfahren Sie, bei welchen Modellen Sie mit dem Umweltbonus rechnen können. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

 1Der Umweltbonus setzt sich zur Hälfte zusammen aus einer vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 422, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, www.BAFA.de, sowie einer von der Volkswagen AG gewährten Prämie. Die Auszahlung des Anteils des BAFA erfolgt erst nach positivem Bescheid des von Ihnen gestellten Antrags. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem teilnehmenden Volkswagen e-Partner.