Elektromobilität. Ihr Schritt in eine nachhaltige Zukunft!

Umweltbonus für Elektrofahrzeuge

Förderung von Solaranlagen


 

Der perfekte Einstieg in die Elektromobilität.

 

Förderung verantwortungsbewusster Elektromobilität für alle: Mit dem Ziel, Elektromobilität für alle zugänglich zu machen, erhalten Sie seit dem 24.02.20202 beim Kauf eines Volkswagen Elektrofahrzeuges und Volkswagen Plug-In-Hybrids eine Förderung auf Neuwagen oder junge Gebrauchtwagen.

 

Umsteigen lohnt sich gleich doppelt:

 

 

 

Der Umweltbonus setzt sich aus 50% Herstelleranteil und 50% Bundesanteil zusammen. Der neue Umweltbonus ende mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, mit Hilfe des Förderprogramms Elektromobilität (Umweltbonus) den Absatz neuer Elektrofahrzeuge zu fördern. Dadurch kann ein nennenswerter Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft bei gleichzeitiger Stärkung der Nachfrage nach umweltschonenden Elektrofahrzeugen geleistet werden.

 

 

 

Gegenstand der Förderung: Förderfähig ist der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeuges gemäß §2 des Elektromobilitätsgesetzes. Das Fahrzeugmodell muss sich auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge befinden, welche unter www.bafa.de eingesehen werden kann. Der Umweltbonus wird zur Hälfte durch die Automobilhersteller (Eigenanteil) und zur Hälfte durch den Bundeszuschuss (Bundesanteil) gewährt.

 

Art und Höhe der Förderung: Der Eigenanteil des Automobilherstellers am Umweltbonus ist meist bereits im Kauf-/Leasingvertrag berücksichtigt. Grundlage für den Nachweis der Erbringung des Eigenanteils des Automobilherstellers am Umweltbonus ist der BAFA Listenpreis. Bei dem BAFA Listenpreis handelt es sich um den niedrigsten Netto-Listenpreis des Basismodells innerhalb des Euroraums zur Markteinführung.

 

 

 

Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine. Ausführliche Informationen über förderfähige Elektrofahrzeuge und die Förderhöhe erhalten Sie unter www.bafa.de. Die oben aufgeführten Informationen stellen keine Rechtsverbindlichkeit und Beratungsleistung dar. (Quelle: www.bafa.de)

 

 

 

1 Der Umweltbonus setzt sich zur Hälfte zusammen aus einer vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 422, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, www.BAFA.de, sowie einer von der Volkswagen AG gewährten Prämie. Die Auszahlung des Anteils des BAFA erfolgt erst nach positivem Bescheid des von Ihnen gestellten Antrags. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem teilnehmenden Volkswagen e-Partner.